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Rauchmelderpflicht in Bayern
Da es immer wieder Fragen zum Thema Rauchmelder gibt, wollen wir euch hier noch mal kurz ein paar Informationen geben.
- Grundsätzlich gilt in Bayern die Einbaupflicht für Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen.
- Vorgeschrieben sind Rauchmelder für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013 und für bestehende Wohnungen ab dem 31.12.2017.
- Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer.
- Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft ist der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung.
- Rauchmelder müssen der DIN EN 14604 entsprechen.
- Beim Kauf von batteriebetriebenen Rauchmeldern sollte man zusätzlich auf das Qualitätskennzeichen "Q" achten. Diese Rauchmelder haben ein fest eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren.
Nähere Informationen zur Gesetzgebung und den verschiedenen Systemen gibt es auf folgender Seite